In 10 Schritten

zum neuen

Abschlussprüfer.

Ausschreibungen für die Abschlussprüfung sind mehr und mehr zur Regel geworden – Unklarheiten, die nach Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Regulierung der Abschlussprüfung 2016 herrschten, sind weitgehend ausgeräumt, Best Practices haben sich etabliert.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) fällt in Deutschland nun die Option zur Verlängerung der Höchstlaufzeit des Abschlussprüfungsmandats weg; Unternehmen müssen früher als erwartet erneut ausschreiben, wenn der Abschlussprüfer nach bisheriger Rechtslage über 2023 hinaus hätte prüfen können. Allerdings ist durch den Wegfall der Verlängerungsoption auch die Pflicht zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung entfallen. Diese war bislang (ausschließlich) für die Fälle der Verlängerung der Höchstlaufzeit vorgeschrieben.

Mit unserem Schritt-für-Schritt-Plan wollen wir diesen und anderen Unternehmen auf Basis unserer Erfahrungen aus den letzten Jahren eine Hilfestellung geben, um das Verfahren bis zur Überleitung auf den neuen Abschlussprüfer ebenso effizient wie regulierungskonform zu gestalten.

1. Vorbereitung des Auswahlverfahrens

Zwei Ziele im Blick: den Abschlussprüfer mit der höchsten Prüfungsqualität finden und alle regulatorischen Anforderungen erfüllen.

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2. Beschluss zur Ausschreibung

Die Weichen werden gestellt – Eckpunkte des Verfahrens sollten bereits jetzt festgelegt werden.

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3. Festlegen von Auswahlkriterien und Auswertungsverfahren

Die richtigen Schwerpunkte – Erwartungen und Anforderungen an den Abschlussprüfer in konkrete Fragestellungen übersetzen.

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4. Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen

Grundlage für aussagekräftige Angebote: je detaillierter die Informationen desto präziser und verlässlicher.

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5. Veröffentlichung der Ausschreibung

Transparenz und Diskriminierungsfreiheit von Beginn des Verfahrens an.

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6. Optionale Präqualifikation

Eine erste Vorauswahl: Welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können die Prüfung grundsätzlich übernehmen?

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7. Schriftliche Angebote

Wer überzeugt? Hier können die Bewerber belegen, wie gut sie sich als neuer Abschlussprüfer für das ausschreibende Unternehmen eignen.

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8. Überprüfung der Unabhängigkeit

Eine Conditio sine qua non für den zukünftigen Abschlussprüfer.

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9. Präsentation der Bewerber

Halten die Bewerber, was sie bisher versprechen? Und stimmt auch „die Chemie“?

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10. Abschluss des Auswahlverfahrens

Der Prüfungsausschuss empfiehlt, der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung wählt.

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What’s next: Mandatsüberleitung

Reibungsloser Start durch frühzeitige Einbindung des neuen Abschlussprüfers – aber auf welcher rechtlichen Grundlage?

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Ihre Ansprechpartner

Dietmar Prümm

Dietmar Prümm

Leiter Assurance
PwC Deutschland
+49 1511 7417410
dietmar.pruemm@pwc.com

Team

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Director Board Services
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